Hebammenberatung lt. Mutterkindpass
Jede Schwangere Frau hat in der 18. bis 22. SSW den Anspruch auf ein Hebammenberatungsgespräch lt. Mutterkindpass.
Themen die Besprochen werden, z.b.:
- Ihre Schwangerschaft, die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby
- Gesunde Ernährung, Bewegung, Sport
- Wie und wo werden Sie gebäeren?
- Welche Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung sind sinnvoll für Sie?
- usw.........
Ich berate Sie gerne ausführlich und nehme mir Zeit für Ihre Anliegen, Fragen und vielleicht auch Sorgen.
Information zur Abrechnung:
Als Wahlhebamme stelle ich Ihnen für die Hebammenberatung € 50,- in Rechnung. Sie reichen diese Honrarnote bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen den vollen Betrag rückerstattet.